1905 wurde dem Ortsnamen amtlich der Zusatz „Hessisch“ hinzugefügt, um ihn von anderen Orten des Namens „Oldendorf“ zu unterscheiden. Postalisch und behördlich war der Zusatz bereits länger üblich
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
18.228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31840, 31833
Vorwahlen
05152, 05151, 05158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
2. Einwohnermeldeamt Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
3. Ordnungsamt Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
Gemeinde Hessisch Oldendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 4 „In der Riege“ in Hessisch Oldendorf, Ortsteil Zersen, wurde in seiner 3. Änderung überarbeitet. Das Plangebiet, etwa 9.000 m2 groß, soll für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt werden. Die Überarbeitung zielt auf eine Reduzierung von Verkehrsflächen und eine bessere Aufteilung der Grundstücke, um weniger Versiegelung und kostengünstigeres Bauland zu erreichen. Es sind etwa 9 Bauplätze geplant, und die Bebauung soll den Charakter einer dörflichen Siedlungsstruktur aufnehmen. Eine private Planstraße soll das Gebiet erschließen, und Durchgrünung des Gebiets ist durch örtliche Bauvorschriften vorgesehen. Die Maßnahmen sollen die Stadt als attraktiven Wohnstandort stärken, Abwanderungsprozesse entgegenwirken und die Eigentumsbildung fördern. Klimaschutz und Klimaneutralität werden durch geeignete Festsetzungen und Maßnahmen berücksichtigt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.