Postalisch und behördlich war der Zusatz bereits länger üblich. 1905 wurde dem Ortsnamen amtlich der Zusatz „Hessisch“ hinzugefügt, um ihn von anderen Orten des Namens „Oldendorf“ zu unterscheiden
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
18.228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31840, 31833
Vorwahlen
05152, 05151, 05158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
2. Einwohnermeldeamt Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
3. Ordnungsamt Hessisch Oldendorf
Am Markt 1
31840 Hessisch Oldendorf
Gemeinde Hessisch Oldendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 4 „In der Riege“ in Hessisch Oldendorf, Ortsteil Zersen, wurde in seiner 3. Änderung überarbeitet. Das Plangebiet, etwa 9.000 m2 groß, soll für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt werden. Die Überarbeitung zielt auf eine Reduzierung von Verkehrsflächen und eine bessere Aufteilung der Grundstücke, um weniger Versiegelung und kostengünstigeres Bauland zu erreichen. Es sind etwa 9 Bauplätze geplant, und die Bebauung soll den Charakter einer dörflichen Siedlungsstruktur aufnehmen. Eine private Planstraße soll das Gebiet erschließen, und Durchgrünung des Gebiets ist durch örtliche Bauvorschriften vorgesehen. Die Maßnahmen sollen die Stadt als attraktiven Wohnstandort stärken, Abwanderungsprozesse entgegenwirken und die Eigentumsbildung fördern. Klimaschutz und Klimaneutralität werden durch geeignete Festsetzungen und Maßnahmen berücksichtigt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.